Vielseitiges Baugrundstück in begehrter Lage von Fleestedt




Das Objekt
Entdecken Sie ein einzigartiges Grundstück in Seevetal-Fleestedt – ideal für Ihr neues Zuhause. Mit einer komfortablen Größe von 1.259 m² bietet diese Fläche vielseitige Möglichkeiten der Bebauung.
Gemäß dem Bebauungsplan "Fleestedt 18, Wiesengrund" können Sie sowohl ein Einzelhaus oder ein Doppelhaus realisieren - pro Haushälfte ist eine Grundstücksgröße von 600 m² bei einer realen Teilung vorgegeben. Die Grundflächenzahl von 0,15 eröffnet großzügigen Spielraum für Ihre architektonischen Vorstellungen in dem ausgewiesenen Baufenster. Es ist 1 Vollgeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss darstellbar. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen müssen erhalten bleiben, dort verlaufen Regenwasserleitungen.
Für weitere, verbindliche Auskünfte zu den Bebauungsmöglichkeiten stehen die Gemeinde Seevetal und das Bauamt in Winsen zur Verfügung.
Erwerben Sie dieses außergewöhnliche Bauland und gestalten Sie Ihr Wohntraumprojekt. Sehen Sie selbst, was dieses Grundstück in erstklassiger Lage für Sie bereithält. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Die Lage
Fleestedt liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Seevetal, direkt an der südlichen Stadtgrenze von Hamburg. Diese begehrte Wohnlage zeichnet sich durch ruhiges Wohnen, eine hervorragende Infrastruktur und die gute Erreichbarkeit, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, aus.
Diverse Einkaufsmöglichkeiten in fußläufiger Nähe, Ärzte, Apotheken, Banken, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Schulen aller Zweige, der Staatsforst Höpen und die Nordheide "vor der Haustür" bieten der gesamten Familie zusätzlich einen hohen Wohnkomfort.
Provision
7 % des Kaufpreises inkl. MwSt., zahlbar durch den Erwerber mit Vertragsabschluss.
Hinweise zum GELDWÄSCHEGESETZ gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GWG, für Immobilienmakler: Nach dem Geldwäschegesetz sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Die Überprüfung der Identität erfolgt bei natürlichen Personen durch Einsicht der relevanten Daten in den Ausweispapieren und einer Ausweiskopie, die in der Akte abgelegt wird. Auf der Kopie muss handschriftlich vermerkt werden, dass diese mit dem Original übereinstimmt. Die Ausweiskopie zur Identifizierung und Überprüfung der Identität müssen laut GWG 5 Jahre.aufbewahrt werden.