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Ashausen - ruhig in zweiter Reihe gelegen - netter Einfamilienhaus-Bauplatz am Feldrand

21435 Stelle / Ashausen Region
165.000,00 €Kaufpreis
500,00 m2Grundstücksfläche
JM639 Objekt Nr.
KaufobjektObjektkategorie
Grundstück Objektart
500,00 m2Grundstücksfläche
3Stellplätze

Das Objekt

In schöner Randlage von Stelle - Ashausen befindet sich dieses, mit einem Einfamilienhaus bebaubare, Grundstück. Zur Zeit ist dieses lediglich mit einer Caport-/Garagenanlage bebaut.

Da für diesen Bereich kein Bebauungsplan aufgestellt wurde, richtet sich die Neubebauung nach dem § 34 des BauGB, also sg. Nachbarschaftsbebauung. Ein Bauvorbescheid für ein Einfamilienhaus mit ca. 90 m² Grundfläche (1 Vollgeschoss zzgl. ausgebautes Dachgeschoss) wurde bereits 2019 positiv beschieden. Die Ortsgestaltungssatzung von Ashausen ist zu berücksichtigen.

Die Anschlüsse für Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, Telefon und Kabelfernsehen befinden sich in der Straße. Die aktuell vorhandene Garagen/Carportanlage ist vom Erwerber zu entsorgen. Die gemeinsame Zufahrt hat eine Breite von 3 m. Es bestehen gegenseitige Wege- und Leitungsrechte.

Wir stehen Ihnen jederzeit für weitere Fragen, ergänzende Unterlagen sowie eine individuelle Besichtigung zur Verfügung. Nennen Sie uns Ihren Terminwunsch, wir arrangieren das für Sie! Bei Außenbesichtigungen erbitten wir Diskretion.

Die Lage

Die angebotene Immobilie befindet sich in der Gemeinde Stelle, im Orteil Ashausen. Die Nachbarschaft besteht aus Ein- und Zweifamilienhausbebauung, umgeben von viel Grün. Sämtliche Dinge des täglichen Bedarfs, wie Schulen, Ärzte, Apotheken, Supermärkte, Fleischer, Bäcker, Banken und ein vielfältiges Gastronomieangebot sind in wenigen Minuten zu erreichen. Der Bahnhof Stelle (METRONOM Hamburg-Lüneburg) ist nur ca. 5 Minuten entfernt. Die Hamburger Innenstadt erreichen Sie mit dem Zug oder dem Pkw in ca. 30 Minuten. Diese Wohnlage ist für die ganze Familie interessant!

Provision

7 % des Kaufpreises inkl. MwSt., zahlbar durch den Erwerber mit Vertragsabschluss.

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    Hinweise zum GELDWÄSCHEGESETZ gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GWG, für Immobilienmakler: Nach dem Geldwäschegesetz sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Die Überprüfung der Identität erfolgt bei natürlichen Personen durch Einsicht der relevanten Daten in den Ausweispapieren und einer Ausweiskopie, die in der Akte abgelegt wird. Auf der Kopie muss handschriftlich vermerkt werden, dass diese mit dem Original übereinstimmt. Die Ausweiskopie zur Identifizierung und Überprüfung der Identität müssen laut GWG 5 Jahre.aufbewahrt werden.

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