2-Zimmer Erdgeschoßwohnung nahe des Hittfelder Dorfkerns














Das Objekt
Die gepflegte Wohnanlage befindet sich in einer ruhigen Seitenstraße nahe des Hittfelder Dorfkerns. Über den gemeinsamen Hausflur betreten Sie die im Erdgeschoß liegende Wohnung.
Die ca. 66 m² große Fläche vermittelt durch die lichtdurchfluteten Räume einen sehr großzügigen Eindruck.
Vom Wohn- Essbereich haben Sie Zugang zur Terrassse mit einem kleinen Gartenanteil.
Die Küche ist zeitlos modern und mit aktuellen Elektrogeräten ausgestattet. Das hellgeflieste Bad verfügt über eine Wanne und Dusche.
Im Keller befindet sich der Waschmaschinenanschluß und ein weiterer Abstellraum.
Der Mieter schließt direkt mit den Versorgern Verträge über Strom und Telefon bzw. Internet ab. Die weiteren Kosten sind in der Nebenkostenvorauszahlung enthalten. Vor Beginn des Mietverhältnisses ist eine Kaution von 2.370,- € zu hinterlegen. Die Wohnung kann zeitnah übernommen werden.
Gern stehen wir Ihnen für eine individuelle Besichtigung und weitere Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
Die Lage
Die Wohnung liegt in Hittfeld, einem überaus beliebten Ortsteil der Gemeinde Seevetal. Der Ort verfügt über umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten und ist geprägt von hochwertiger Einfamilienhausbebauung. Ärzte, Apotheken, Schulen aller Zweige, Kindergärten sowie die Innenstadt von Harburg und die Hamburger City (ca. 25 min.) sind schnell erreichbar. Hittfeld ist über die Buslinie 148 und den Park & Ride-Bahnhof in Emmelndorf an das Verkehrsnetz des HVV angeschlossen. 2007 feierte der Ort sein 900jähriges Bestehen und ist durch die Hittfelder Mühle und die St. Mauritiuskirche auch überregional bekannt. Zusätzlich besticht Hittfeld durch die landschaftlich attraktive Umgebung und das gehobene Ambiente.
Hinweise zum GELDWÄSCHEGESETZ gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GWG, für Immobilienmakler: Nach dem Geldwäschegesetz sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Die Überprüfung der Identität erfolgt bei natürlichen Personen durch Einsicht der relevanten Daten in den Ausweispapieren und einer Ausweiskopie, die in der Akte abgelegt wird. Auf der Kopie muss handschriftlich vermerkt werden, dass diese mit dem Original übereinstimmt. Die Ausweiskopie zur Identifizierung und Überprüfung der Identität müssen laut GWG 5 Jahre.aufbewahrt werden.